Marken/logos


Ein Logo ist ein grafisches Kennzeichen, aber es ist noch keine Marke.

Im juristischen Sinn wird ein Logo zur Marke  durch die Anmeldung und Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Es wird unterschieden zwischen einer Wortmarke, einer Bildmarke oder einer Kombination aus beiden, einer Wort-Bildmarke.

 

Im Sinne des Marketings aber gehört zur Bildung einer Marke eine Vielzahl von Maßnahmen, die ein Markenbild bekannt machen und es in unserem Bewusstsein verankern.

Fazit:

Ob Handwerksbetrieb oder Großkonzern – Voraussetzung für die Vermittlung des Eindrucks eines seriösen, vertrauenswürdigen Unternehmens ist die Kreation eines auf das Unternehmen zugeschnittenen, inhaltlich durchdachten und gestalterisch wertigen Logos.
Allerdings:

Das allein führt noch nicht zum Markterfolg. Zielführend sind erst systematisch geplante Kommunikationsmaßnahmen.
Natürlich müssen sich diese am Budget des Unternehmens orientieren.

Wie Sie eine Marke oder ein Design im Register des DPMA eintragen lassen können, erfahren Sie auf dessen Website.


(Eingetragenes Design)

Verlag für Natur- und Heimtierkunde

(Eingetragenes Design)

Aktionslogo für einen Displayhersteller, Anwendung als Pendeluhr

(Eingetragenes Design)

(Eingetragenes Design)

Finecore-Erotic-Collection

(Eingetragenes Design)

(Eingetragenes Design)